Ab dem 1. Januar 2020 müssen alle neuen elektronischen sowie bestehende PC-basierte Kassensysteme in Deutschland mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausrüstbar sein. Die gesetzeskonforme Umrüstung der Kassensysteme musste bis zum 31. März 2021 erfolgt sein.
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| Datenblatt | application/pdf | 0.26 MB | Anzeigen |